Elternvertretung
Die Einrichtung von Elternvertretungen im Saarland ist im Schulmitbestimmungsgesetz Teil IV (SchumG IV) ab § 35 beschrieben.
Die Elternvertretung ermöglicht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhäusern und eine Beteiligung der Eltern an allen wesentlichen, die Schule betreffenden Entscheidungen.
Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem:
- die Interessen der Elternschaft zu wahren,
- Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiter zu geben.
- an den Beratungen der Schulkonferenz teilzunehmen.
Schulträger und Schulleitung unterrichten die Elternvertretung über Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen die notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Elternvertretung gehört werden.
In unserer Schule funktioniert die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schulleitung und dem Lehrerkollegium bestens. Zum Erfahrungsaustausch und zur Planung von Veranstaltungen treffen wir uns mindestens zweimal pro Schulhalbjahr. Im Rahmen dieser Elternkonferenzen findet auch immer ein Austausch mit der Schulleitung zu aktuellen Themen statt.
Die Elternvertreter der Grundschule Marpingen
Marienstr.21a
66646 Marpingen
Telefon (06853) 9198590
Telefax (06853) 9198598
Marienstr. 21a
66646 Marpingen
Telefon (06853) 9116-750
Schulstraße 11
66646 Marpingen
Telefon (06853) 9116-740
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