Infos zu meldepflichtigen Krankheiten

Hinweis:

Kinder mit anstrengenden Krankheiten dürfen weder morgens am Schulbetrieb teilnehmen, noch nachmittags in der Betreuung mit anderen Kindern in Kontakt kommen.

 

Hier die am häufigsten auftretenden meldepflichtigen Krankheiten:

(Meldung nach § 34 Abs. IfSG: Erkrankung oder Verdacht auf Erkrankung)