Infos zu meldepflichtigen Krankheiten
Hinweis:
Kinder mit anstrengenden Krankheiten dürfen weder morgens am Schulbetrieb teilnehmen, noch nachmittags in der Betreuung mit anderen Kindern in Kontakt kommen.
Hier die am häufigsten auftretenden meldepflichtigen Krankheiten:
(Meldung nach § 34 Abs. IfSG: Erkrankung oder Verdacht auf Erkrankung)
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Haemophilus influenzae Typ b – Meningitis
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Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
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Keuchhusten
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Masern
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Mumps
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Scharlach / sonstige Streptococcus pyogenes-Infektion
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Windpocken
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Infektiöse Darmerkrankungen (Meldung bis vollendetes 6. Lebensjahr)
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Vorliegen von Verlausung (Info-Formulare hierzu im Sekretariat)
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Auch im Fall von Röteln und Ringelröteln bitten wir dies aus Rücksichtnahme auf Schwangere, umgehend zu melden.