Infos zu meldepflichtigen Krankheiten

Hinweis:

Kinder mit anstrengenden Krankheiten dürfen weder morgens am Schulbetrieb teilnehmen, noch nachmittags in der Betreuung mit anderen Kindern in Kontakt kommen.

 

Hier die am häufigsten auftretenden meldepflichtigen Krankheiten:

(Meldung nach § 34 Abs. IfSG: Erkrankung oder Verdacht auf Erkrankung)

 

  • Haemophilus influenzae Typ b – Meningitis

  • Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)

  • Keuchhusten

  • Masern

  • Mumps

  • Scharlach / sonstige Streptococcus pyogenes-Infektion

  • Windpocken

  • Infektiöse Darmerkrankungen (Meldung bis vollendetes 6. Lebensjahr)

  • Vorliegen von Verlausung (Info-Formulare hierzu im Sekretariat)

  • Auch im Fall von Röteln und Ringelröteln bitten wir dies aus Rücksichtnahme auf Schwangere, umgehend zu melden.